Was wir beraten

Informationen über die Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeits-Auswirkungen und von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Erbringung von Wertpapier-Dienstleistungen

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die A&Q Asset Management GmbH im Namen und unter Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH (im Folgenden: „NFS“) zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Ein Bewerben ökologischer oder sozialer Merkmale in Anlagestrategien oder für Finanzprodukte ist mit diesen Ausführungen nicht beabsichtigt.

1.Allgemeines

NFS bietet ein Haftungsdach nach § 3 Abs. 2 WpIG für vertraglich gebundene Vermittler (im Folgenden: „vgV“). Diese erbringen unter dem Haftungsdach der NFS die Wertpapierdienstleistungen der Anlageberatung und der Anlagevermittlung. Bei der Anlagevermittlung, also wenn auf Kundenwunsch eine Wertpapiertransaktion vermittelt wird, ist für NFS und die vgV allein der Wunsch des Kunden maßgeblich. Nachhaltigkeitsrisiken oder die Auswirkung von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden bei der Anlagevermittlung weder von der NFS noch von den vgV berücksichtigt.

Für den Bereich der Anlageberatung gelten die folgenden Ausführungen.

2.Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten tatsächlich oder potentiell negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnte. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken aus den genannten Bereichen:

Umwelt: In Folge des Klimawandels können vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region könnte den Pegel von Flüssen so weit sinken lassen, dass der Transport von Waren auf diesen Flüssen beeinträchtigt werden könnte, was zu einer Unterbrechung in der Lieferkette führen könnte. 

Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

Governance/ Unternehmens- /Staatsführung: Risiken in diesem Bereich sind u.a. die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption.

Bei Staatsanleihen beziehen sich die Risiken darauf, wie die Regierung eines Staates mit Nachhaltigkeitsrisiken  umgeht, z.B. ob die Todesstrafe angewendet wird, ein hoher Korruptionsanteil besteht, wie hoch die Anstrengungen für den Klimaschutz und Demokratie sind usw.

Nachhaltigkeitsrisiken können sich bei einer Veranlagung in den bekannten Risikokategorien wie etwa dem Bonitätsrisiko, dem Risiko des Totalverlustes und dem Kursrisiko manifestieren. Auch mittelbare Auswirkungen sind möglich, z.B. wenn Unternehmen für von ihnen verursachte Umweltschäden Strafzahlungen zu leisten haben.

3.ESG im Unternehmen NFS

Als Unternehmen möchte die NFS einen Beitrag dazu leisten, Nachhaltigkeitsrisiken zu verringern. Dabei beachtet die NFS Nachhaltigkeitsziele in ihrer Unternehmensorganisation.

Die NFS möchte die ESG-Faktoren nicht nur mittelfristig innerhalb des Anlageberatungsprozesses berücksichtigen, sondern integriert diese bereits heute in ihren Arbeitsalltag. Das Nachhaltigkeitsmanagement ist bei der NFS direkt auf Geschäftsführungsebene angesiedelt. Die NFS legt Wert auf ressourcenschonende Prozesse und arbeitet an einem Konzept zur Reduzierung ihres ökologischen Fußabdrucks. Sie kümmert sich um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter und engagiert sich gesellschaftlich, u.a. durch regelmäßige Spenden an gemeinnützige Vereinigungen. Die NFS ist gesetzlich dazu verpflichtet, ein Compliance Management System mit eigenen Mitarbeitern zu unterhalten, um die Einhaltung von bestimmten Regeln und Richtlinien zu gewährleisten. Die Mitarbeiter ermitteln im Rahmen der regelmäßigen Risikoanalyse das Risikoprofil der NFS als Wertpapierinstitut im Hinblick auf bestehende Compliance-Risiken.

Bei ihren Investitionsentscheidungen bezieht die NFS Nachhaltigkeitsrisiken wie folgt ein:

Zur  Feststellung  und   Gewichtung  der  wichtigsten Nachhaltigkeitsauswirkungen  wird   die NFS die Berichterstattung  von   Emittenten  zu  den   nicht  finanziellen  Risiken   berücksichtigen.  Dabei  kann   sich die NFS auch der Auswertung Dritter bei den jeweiligen Emittenten bedienen. Hinsichtlich des Inhalts, der Methoden und der Darstellung von Nachhaltigkeitsindikatoren für nachteilige   Aspekte  wird  sich   die NFS  an  den   Veröffentlichungen  der  zuständigen   Aufsichtsbehörden orientieren. Bei der Beurteilung der klassischen ESG-Risiken besteht in den meisten Fällen ein Beurteilungsspielraum. Jede Investitionsentscheidung ist folglich gesondert zu prüfen. Im Abwägungsprozess werden zunächst das voraussichtliche Ausmaß des Schadens bei Eintritt des Risikos und die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Risikos selbst beurteilt. Da Nachhaltigkeitsrisiken aufgrund ihrer Natur nicht durchgehend quantifiziert bzw. in Währungseinheiten monetarisiert werden können, verwendet die NFS auch qualitative Einschätzungen.

4.Information zu den Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung

Die NFS möchte ihre Kunden für Aspekte der Nachhaltigkeit sensibilisieren. Im Rahmen der Anlageberatung werden bereits heute diesbezügliche Wünsche von Kunden aufgenommen und versucht, die Anlageberatung und Vorschläge von Finanzinstrumenten und Finanzprodukten diesen Vorstellungen entsprechend zu gestalten.

Bedürfnis der Kunden nach Berücksichtigung von ESG-Kriterien

Sobald ein Kunde den Wunsch nach einer Berücksichtigung von ESG-Kriterien äußert, empfehlen die vgV der NFS nur Finanzinstrumente und Finanzprodukte, die diese Kriterien nach dem Verständnis der NFS berücksichtigen.

Dabei wird versucht, Finanzinstrumente zu identifizieren, deren Emittenten (bei Aktien, Unternehmens- und Staatsanleihen, Genussscheinen) sich im Rahmen ihres Wirtschaftens (bzw. bei Staatsanleihen im Rahmen ihrer Politik) um Nachhaltigkeit bemühen oder auf bestehende Nachhaltigkeitsrisiken reagieren. Das potenzielle Anlageuniversum kann groß und vielfältig sein, daher greift die NFS auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden und die Daten anerkannter Analysten und Ratinganbieter zurück. Diese können bestimmte Investitionen von vorneherein ausschließen. Zudem geben sie einen ersten Überblick darüber, wie effektiv die ESG-Praktiken und -Ansätze der Unternehmen sind. Zum jetzigen Zeitpunkt ermittelt die NFS bei Investmentfonds diejenigen, die in puncto ESG gut abschneiden, und gibt ihnen – bei entsprechendem Kundenwunsch – den Vorzug.

Die NFS plant für sämtliche Finanzprodukte mit verschiedenen Datenbankanbietern zusammenzuarbeiten, um in diesen Datenbanken anhand verschiedener Kriterien Produkte auszuwählen, die den Präferenzen des Kunden möglichst entsprechen.  Dabei wird dann eine Vielzahl von Einzelkriterien berücksichtigt werden, die den Kategorien Umwelt, Governance und Soziales zugeordnet werden. Es ist geplant, Anfang 2022 für alle Finanzprodukte auf entsprechende Informationen zugreifen zu können.

Die Anlageempfehlungen oder Investitionsentscheidungen der NFS können trotz des Vorgehens der NFS nachteilige Auswirkungen auf Umwelt-, soziale und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein. Eine Gewähr für die Richtigkeit der der NFS von Dritten zur Verfügung gestellten Informationen kann die NFS nicht übernehmen.

Ausblick und Ziel

Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Vor diesem Hintergrund hat die NFS für ihre Kunden in der Anlageberatung größtes Interesse daran, künftig ein umfassendes Produktportfolio zu entwickeln, mit dem Nachhaltigkeitsrisiken reduziert werden und welches auch mittelfristig beworben werden soll.

Derzeit finden erhebliche aufsichtsrechtliche Umwälzungen im Themenbereich ESG/Nachhaltigkeit statt. Die europäischen aber auch der deutschen Gesetzgeber schaffen eine Vielzahl neuer Regelungen. Die Rechtsanwendung ist derzeit noch geprägt von Unklarheiten. Auf EU-Ebene wurden verbindliche Standards zur Beurteilung und Bewertung der Nachhaltigkeitskriterien noch nicht verabschiedet. Vor dem Hintergrund dieser erheblichen Unsicherheiten hat die NFS entschieden, die weitere strategische Ausrichtung, ESG-Gesichtspunkte in die Anlageberatungstätigkeit nicht nur zu integrieren, sondern auch zu bewerben, vorerst aufzuschieben. Die NFS möchte abwarten, bis die aufsichtsrechtlichen Anforderungen klarer erkennbar sind und bis sich auf Grundlage dieser aufsichtsrechtlichen Regelungen Marktstandards auch im Bereich der Bewertung von ESG-Qualitätskriterien herausgebildet haben.

Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken wird die NFS mittelfristig versuchen, Anlagen in solche Unternehmen und Finanzprodukte zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien wird die NFS dann in der Lage sein, Produktportfolien konsequent auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu wird die NFS auf die dann im Markt anerkannten Bewertungsmethoden und ESG-Siegel zurückgreifen.

Neue Maßnahmen und Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren und -risiken werden laufend an dieser Stelle veröffentlicht.

5.Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Anlageberatungstätigkeiten auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Bis auf Weiteres werden sog. Nachhaltigkeitsfaktoren (Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) bei der Anlageberatung durch vgV der NFS nur dann berücksichtigt, wenn diese als Wünsche oder Bedürfnisse vom Kunden benannt werden.

Es werden derzeit sukzessive Gesetzes- und Verwaltungsregelungen erlassen, die den Umgang mit diesen Faktoren regeln. Die Marktteilnehmer haben gerade erst begonnen, Bewertungsmethoden, ESG-Siegel, geeignete Nachhaltigkeits-Filter sowie Produkt- und Dienstleistungsangebote mit dem Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit zu entwickeln, die die gerade erfolgende Rechtsentwicklung hinreichend berücksichtigen.

Im Markt liegen aus Sicht der NFS aktuell die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen herangezogen werden müssen, nicht in ausreichendem Umfang vor. Sobald nach Einschätzung der NFS eine hinreichend gesicherte Rechts- und Datengrundlage, anerkannte Bewertungsmethoden, geeignete Nachhaltigkeits-Filter und ESG-Siegel existieren, werden Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatungstätigkeit berücksichtigt werden. Die NFS geht davon aus, dass dies Anfang 2022 möglich sein wird.

6.Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Vergütung der Mitarbeiter und vgV der NFS orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den empfohlenen Anlagen einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird. Wenn Produktanbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen durch eine höhere Vergütung fördern, kann die höhere Vergütung von der NFS angenommen und an Mitarbeiter oder vgV weitergeleitet werden.

Stand: 8. März 2021

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